Nov 13, 2023 7:27 PM
HENSOLDT AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 HENSOLDT AG bestätigt Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung von bis zu 10 % des Grundkapitals, zur teilweisen Refinanzierung einer Brückenfinanzierung für den potenziellen Erwerb von ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, über den derzeit exklusiv verhandelt wird Taufkirchen, 13. November 2023 – Die HENSOLDT AG ("Hensoldt") bestätigt die Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung von bis zu 10 % des Grundkapitals voraussichtlich aus genehmigtem Kapital mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss. Nach Kenntnis von Hensoldt hat die Bundesrepublik Deutschland, die an der Hensoldt aus sicherheitspolitischen Interessen 25,1 % der Aktien hält, in diesem Zusammenhang Vorbereitungen begonnen, um sich an der möglichen Kapitalerhöhung in quotenwahrender Höhe zu beteiligen. Die Kapitalerhöhung würde der teilweisen Refinanzierung und Ablösung einer Brückenfinanzierung dienen, die Hensoldt im Falle eines potenziellen Erwerbs der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH aufnehmen würde. Der potenzielle Erwerb der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH würde Schlüsseltechnologien in Deutschland stärken und wäre ein wichtiger Schritt für Hensoldt, ein Europäischer Anbieter von nahtlos integrierten Lösungen zu werden. Hensoldt befindet sich derzeit in exklusiven Verhandlungen über den Erwerb dieses herstellerunabhängigen Systemintegrators und Technologie- und Innovationspartners für Verteidigung und öffentliche Sicherheit und rechnet trotz noch zu klärender Punkte damit, die Gespräche bis Anfang Dezember dieses Jahres erfolgreich abschließen zu können. Im Falle einer Einigung unterläge der Vollzug des Erwerbs der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH voraussichtlich bestimmten Bedingungen, einschließlich der Erlangung erforderlicher behördlicher Genehmigungen. In jedem Fall müssen für den Abschluss einer Vereinbarung über den Erwerb sowie dessen Zwischen- und Refinanzierung Beschlüsse der Gremien von Hensoldt eingeholt werden, darunter die Zustimmung des Aufsichtsrats, die noch ausstehen. Disclaimer Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren von Hensoldt oder einer seiner Tochtergesellschaften dar. Weder diese Mitteilung noch irgendetwas hierin darf die Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder als Grundlage für ein Angebot dienen. Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Kanada, Japan oder Australien oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Im Vereinigten Königreich ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet, (i) die professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seiner geänderten Fassung) (die "Order") sind, (ii) die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Companies, nicht eingetragene Vereinigungen usw.) oder (iii) an die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen von Hensoldt enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren Verneinung oder andere Variationen oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Sachverhalte, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements von Hensoldt und bergen erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten in sich, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von denen abweichen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse zu verstehen und sind nicht notwendigerweise ein genauer Hinweis darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Hensoldt übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen oder um Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieses Dokuments aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zutage treten könnten. Hensoldt übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf das Eintreffen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen. Kontakt: Joachim Schranzhofer Tel.: +49 (0)89 51518 1823 E-Mail: joachim.schranzhofer@hensoldt.net
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