Hier finden Sie News und Pflichtmitteilungen der HENSOLDT AG.
Im Folgenden finden Sie die Ad-hoc-Mitteilungen der HENSOLDT AG nach §15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.
Die Stimmrechtsmitteilung können Sie seit Juli 2020 nur noch elektronisch über das MVP-Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vornehmen. Nachdem Sie sich bei dem MVP-Portal registriert haben, geben Sie Ihre Aktionärs- und Stimmrechtsdaten ein. Dann erhalten Sie aus dem MVP-Portal ein PDF sowie eine .xml-Datei. Bitte schicken Sie diese beiden Dokumente per E-Mail an votingrights@hensoldt.net. Nach Prüfung der Dateien leitet die HENSOLDT AG diese direkt an die BaFin weiter.
Im Fall bestätigter technischer Probleme mit dem MVP-Portal bzw. dem Mailversand können Sie uns Ihre Stimmrechtsmitteilung auch gerne per Fax übermitteln. Die Faxnummer lautet +49 (0) 731 / 14 17 13 60.